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Lkw-Einweiser mit bloßer Weste bietet zu wenig Warnfläche für sichere Rückwärtseinweisung.
Auf einem Hof weist ein Mitarbeiter mit erhobener Hand einen orangefarbenen Saug-/Spül-Lkw rückwärts ein. Er trägt lediglich eine fluoreszierend orange Warnweste mit zwei waagerechten Retroreflexstreifen über einem dunkelroten Langarmhemd sowie dunklen Arbeitshosen; Kopf-, Arm- und Beinbereiche besitzen keinerlei Warn- oder Reflexflächen.
Da die leuchtende und reflektierende Fläche auf den Torso beschränkt bleibt, erreicht die Kleidung maximal Warnkleidungsklasse 2. Für das Einweisen schwerer Fahrzeuge – insbesondere in Mischverkehr mit weiteren Lkws, Pkw und Fußgängern – fordert die DGUV-Information 212-016 jedoch Klasse 3 (Jacke + Warnhose oder gleichwertige Rundum-Fläche), um bei allen Anfahrwinkeln rechtzeitig erkannt zu werden. Die fehlenden Reflexstreifen an Armen und Waden unterbrechen die Silhouette; bei ungünstigem Licht oder seitlicher Annäherung kann der Fahrer den Einweiser erst spät wahrnehmen. Ein kompletter Warnanzug mit geschlossen getragener Jacke und retroreflektierenden Bändern an Rumpf, Armen und Beinen würde die Erkennbarkeit deutlich erhöhen und das Risiko von Quetsch- oder Anfahrunfällen minimieren.
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