Das Bild zeigt den unteren Abschnitt einer Aluminium-Anlegeleiter, deren beiden Holme durch eine breite Standardtraverse verbunden sind. Diese Querstrebe ist fest verschraubt und ragt zu beiden Seiten deutlich über die Holmaußenkanten hinaus. An den Enden sitzen halbmondförmige, schwarz gummierte Standfüße, die auf dem glatten Boden für hohen Reibschluss sorgen und ein Kippen oder seitliches Wegrutschen verhindern. Seit der Überarbeitung der DIN EN 131 ist eine solche Traverse bei Leitern mit einer Länge von mehr als drei Metern verpflichtend, weil sie das Kippmoment um bis zu fünfzig Prozent reduziert und so die Standsicherheit signifikant erhöht. Damit die Konstruktion ihre Schutzwirkung entfalten kann, muss der Untergrund sauber, eben und tragfähig sein; außerdem dürfen die Verbindungsschrauben weder lose noch korrodiert sein, da sonst die auftretenden Querkräfte nicht zuverlässig in die Holme eingeleitet werden. Wird die Traverse nachträglich montiert, schreibt der Hersteller ein Mindestdrehmoment für die Schraubverbindungen vor, und in der wiederkehrenden Leiterprüfung nach TRBS 2121-2 ist der Sitz aller Befestigungen zu kontrollieren. Besonders wichtig ist, dass die Leiter mittig zur Last aufgestellt wird – steht sie versetzt oder auf unebenem Grund, kann sich die Traversenwirkung reduzieren. Bei Außeneinsätzen sollte der Gummi auf Verschleiß oder Ölverschmutzungen überprüft und gegebenenfalls gereinigt werden, damit die Rutschhemmung erhalten bleibt. Insgesamt verdeutlicht das Bild, wie eine korrekt dimensionierte Traverse ein einfaches, aber äußerst wirksames technisches Mittel darstellt, um die Kippstabilität von Anlegeleitern zu erhöhen und damit Absturzunfälle zu vermeiden.