Unzulässige Verwendung elektrischer Betriebsmittel
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Eine rote Gasleitung liegt im schlammigen Boden. Auf der Leitung ist ein großes rotes und silbernes Sperr- oder Montagegerät befestigt, das verschmutzt, aber funktionsbereit wirkt.
Titel: Unzulässige Verwendung elektrischer Betriebsmittel bei Arbeiten an Gasleitungen
Beschreibung: Das Bild zeigt eine schwere CEE-Steckvorrichtung (Starkstromkupplung) in roter Warnfarbe, die direkt im nassen Schlamm einer Baugrube liegt. Die Kupplung ist stark mit Schlamm verunreinigt und der Schutzdeckel steht offen.
Der DGUV-Hintergrund (DGUV Information 203-090): Auch wenn es sich um Arbeiten an Gasleitungen handelt, spielt die Elektrosicherheit in der Baugrube eine lebenswichtige Rolle. Die DGUV Information 203-090 warnt hier eindringlich vor zweifacher Gefahr:
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Stromschlagrisiko: Elektrische Betriebsmittel, die im Schlamm oder Wasser liegen, können Feuchtigkeit ziehen – besonders bei geöffnetem oder verschmutztem Deckel. Es besteht akute Lebensgefahr durch einen elektrischen Schlag.
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Explosionsschutz (Ex-Schutz): Bei Arbeiten an Gasleitungen kann unkontrolliert Gas austreten. Wenn elektrische Verbindungen (wie diese Kupplung) nicht explosionsgeschützt und feuchtigkeitsbeständig ausgeführt sind, kann ein winziger Funke beim Trennen oder durch einen Kurzschluss eine folgenschwere Gasexplosion auslösen.
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