Absturzsicherungen an der Traufe und dem Ortgang
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Ein Schornsteinfeger steigt gesichert über fest montierte Trittstufen zu einem Schornstein auf, wobei ein umlaufendes Dachgeländer als kollektive Absturzsicherung dient. Diese bauliche Maßnahme schützt den Beschäftigten zuverlässig vor einem Absturz vom geneigten Dach und entspricht den Empfehlungen der DGUV-Regel für sicheres Arbeiten in der Höhe.
Das Bild zeigt einen Schornsteinfeger, der auf einem geneigten Dach über fest installierte Trittstufen zu einem Schornstein aufsteigt. Die Arbeitsfläche ist durch ein umlaufendes Geländer abgesichert, das gemäß DGUV Regel 101-021 als kollektive Absturzsicherung dient. Diese bauliche Schutzmaßnahme entspricht dem Grundsatz, Absturzgefahren an ihrer Quelle zu vermeiden und technische Schutzmaßnahmen gegenüber individueller Schutzausrüstung zu bevorzugen. Die Installation von Geländern und sicheren Trittflächen reduziert das Risiko schwerer Unfälle erheblich.
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