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Liegeplätze und Ruheräume in Lkw und Bussen

Fahrerhäuser mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen und Ruheräume in Kraftomnibussen müssen hohe Anforderungen an Sicherheit, Ergonomie und Gesundheitsschutz erfüllen. Die DGUV Regel 114-006 beschreibt, wie Schlaf- und Ruhebereiche für Fahrpersonal sicher gestaltet, ausgestattet und betrieben werden. Sie gilt unter anderem für Lkw-Fahrerhäuser mit Liegeplätzen, Dachschlafkabinen sowie abgetrennte Ruheräume in Kraftomnibussen.

In dieser Kategorie finden Sie Informationen zu den vorgeschriebenen Mindestmaßen, sicheren Aufstiegen, Liegeflächen, Herausfallsicherungen und Notausstiegen. Weitere wichtige Themen sind Standheizung und Klimatisierung, Lüftung, Lärmschutz, Vibrationsschutz, Beleuchtung und elektrische Sicherheit. Auch die hygienische Reinigung von Liegeplätzen und Matratzenbezügen gehört zu einem sicheren Betrieb.

Besondere Anforderungen gelten, wenn sich Personen während der Fahrt in einer Dachschlafkabine oder einem Ruheraum aufhalten. In diesem Fall müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen, geeignete Notausstiege und eine ausdrückliche Eignung des Fahrzeugaufbaus nachgewiesen werden.

Nutzen Sie unsere Beiträge, um Fahrzeuge fachgerecht zu beschaffen, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und die Vorgaben der DGUV Regel 114-006 im Fuhrpark umzusetzen.

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